An dieser Stelle finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit unseren Lehraktivitäten aufkommen.
1. Klausuren:
Frage: Kann ich eine Vorkorrektur beantragen?
Antwort: Vorkorrekturanträge sind grundsätzlich möglich, sofern ein besonderer Grund für deren Notwendigkeit vorliegt. Sie sind bis zum Tag der Klausur formlos und unter Angabe des vollständigen Namens, der Matrikelnummer sowie des Grundes der Vorkorrekturnotwendigkeit per E-Mail bei dem Mitarbeiter zu stellen. Die Vorkorrektur beinhaltet nur eine Bescheinigung, ob die Klausur bestanden wurde.
Frage: Gibt es Klausureinsichten und falls ja, wann finden diese statt?
Antwort: Es gibt ausnahmslos zu jeder Klausur eine Einsicht. Die Termine für die Klausureinsichten werden per Newsletter-Eintrag veröffentlicht.
Zur Klausureinsicht:
Zweck: Im Rahmen der Klausureinsicht können Sie Ihre Klausur nochmals anschauen und ein kurzes Feedback zu Verbesserungsmöglichkeiten bekommen. Sollten Sie sich ungerecht bewertet fühlen, besteht die Möglichkeit, dies im Rahmen der Klausureinsicht über ein von uns bereitgestelltes Formular schriftlich zu artikulieren.
Häufige Irrtümer: Bei der Klausureinsicht geht es nicht darum, Sie von der Richtigkeit Ihrer Note zu überzeugen. Es wird nicht über die Note verhandelt. Die Frage, wie viele Punkte eine Antwort wert ist, liegt im Ermessen des Lehrstuhls. Die Klausureinsicht ist nicht dann beendet, wenn alle Ihrer offenen Fragen geklärt sind, sondern wenn die Lehrstuhlmitarbeiter ihr Feedback gegeben haben. Eine umfassende Diskussion der Klausur ist schon aufgrund der hohen Studierendenzahlen nicht darstellbar.
Verhaltensregeln: Ein freundlicher und respektvoller Umgang zwischen Universitätsmitarbeitern und Studierenden sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Leider kommt es immer wieder vor, dass Studierende bei der Klausuransicht unangemessen auftreten. In solchen Fällen ist für Sie die Klausureinsicht sofort beendet.
Persönliche Einsicht nicht möglich: Sollten Sie beim Termin der Klausureinsicht verhindert sein, können Sie einer Kommilitonin oder einem Kommilitonen eine Vollmacht geben für Sie die Einsicht vorzunehmen.
Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen dafür:
1. Melden Sie sich bitte regulär über das MS Forms Formular für die Klausureinsicht an mit einem Zusatz bei der Angabe Ihres Namens „(vertreten durch Person XY)“.
2. Die Vertretungsperson benötigt eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht, eine Kopie Ihres Ausweises zum Abgleich der Unterschriften und die Person muss sich selbst ausweisen können. Es empfiehlt sich, dass die Vollmacht und die Ausweiskopie ausgedruckt vorliegen.
3. Die Vertretungsperson muss Ihre Zugangsdaten für den JGU-Account vorliegen haben (Benutzername und Passwort), da die Einsicht der E-Klausur, wie die Klausur selbst, in Ilias stattfindet.
2. Seminararbeiten:
2.1. Bachelorseminar
Frage: Wie melde ich mich zur Bachelorarbeit an?
Antwort: Die Anmeldung zum Bachelorseminar erfolgt über das Losverfahren in Jogustine. Die Zuteilung erfolgt entsprechend über das Studienbüro.
2.2. Masterseminar
Frage: Wie melde ich mich zum Masterseminar an?
Antwort: Die Anmeldungsfristen für das Masterseminar werden regelmäßig auf unserer Homepage veröffentlicht. Bitte schicken Sie Ihre Anmeldung innerhalb der jeweils genannten Fristen an den Lehrstuhls Marketing Analytics., der die Zuteilung vornimmt.
Abschnitt 4: „Anmeldung zu Prüfungsleistungen“
Frage: Was muss ich tun, wenn ich am Lehrstuhl meine Masterarbeit schreiben möchte?
Antwort: Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen im Rahmen der jeweiligen Sprechstunden oder per E-Mail an ein Mitglied des Lehrstuhlteams. Weitere Informationen finden Sie hier.
4. Anmeldung zu Prüfungsleistungen:
Frage: Wie melde ich mich für schriftliche Klausurprüfungen an?
Antwort: Klausuranmeldungen werden standardisiert über JOGU-StINe vorgenommen. Sollten Sie sich nicht über JOGU-StINe anmelden können, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.
Frage: Wie ist das formale Prozedere zur offiziellen Anmeldung für Bachelor- und Masterarbeiten?
Antwort: Diesbezügliche Informationen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz des Studienbüros.
5. Anerkennung extern erbrachter Prüfungsleistungen:
Antwort: Für Anerkennungen extern erbrachter Prüfungsleistungen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Studienbüro.
Antwort: Vorlesungen sind keine Pflichtveranstaltungen. In Ausnahmefällen kann es Veranstaltungen mit Anwesenheitspflichten geben (z.B. Präsentationen). Dies wird jedoch rechtzeitig kommuniziert.
Bei entsprechenden Leistungen stellen wir Ihnen gerne ein Gutachten bzw. Empfehlungsschreiben aus. Bitte senden Sie uns dazu per E-Mail folgende Informationen und Unterlagen zu:
- Zweck des Gutachtens (z.B. Bewerbung um ein Stipendium)
- Nennung der Veranstaltungen, die Sie bei uns belegt haben sowie Ihre jeweilige Note
- Motivationsschreiben bzw. Beschreibung des Vorhabens, für welches das Gutachten dient
- Aktueller Lebenskauf
- Aktuelle Leistungsübersicht (Jogustine)
- Ansprechperson, Institution und Adresse, an die wir das Gutachten versenden sollen (Gutachten werden von uns immer direkt an die betreffende Stelle gesendet)
- Frist bis zu der das Gutachten bei der zuständigen Institution eintreffen muss
- Formatvorlage für das Gutachten von der zuständigen Institution (wenn vorhanden)
Planen Sie bitte ein, dass wir für den Erstellungsprozess einige Zeit benötigen. Die oben genannten Unterlagen müssen daher spätestens 21 Tage vor der Eingangsfrist bei der zuständigen Institution bei uns vorliegen, damit wir ein Gutachten für Sie ausstellen können.
Ansprechpartner: Mirjam Brandl – E-Mail
Allgemeine Hinweise zu Anfragen:
- Für allgemeine Auskünfte, die das Studium betreffen, ist nicht der Lehrstuhl der korrekte Ansprechpartner, sondern das Studienbüro.
- Bitte lesen Sie vor Ihrer Anfrage noch unsere Mitteilungen in der Rubrik Newsletter.
- Bitte informieren Sie sich über den richtigen Ansprechpartner am Lehrstuhl und adressieren Sie Ihre Nachricht nur an eine Person.
- Bitte beachten Sie die Standards der Kommunikation mittels E-Mail, insbesondere:
- Kommunikation nur über Ihre studentische E-Mail-Adresse (zdv-account@students.uni-mainz.de)
- Aussagekräftiger Betreff
- Korrekte Anrede der Person und höfliche Umgangsformen
- Rechtschreibung